Sekundarschulgemeindeversammlung
Beschlüsse der Sekundarschulgemeindeversammlung vom 3. Dezember 2024
- Genehmigung Budget 2025
- Genehmigung Weiterführung und Implementierung des Projektes «Zivildienstleistende an der Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach»
Gegen den Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tage schriftlich in Stimmrechtssache (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs.1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tage schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen.
Das Protokoll liegt während 30 Tagen in der Schulverwaltung der Sekundarschule, Neuwiesenstrasse 23, 8600 Dübendorf zur Einsichtnahme auf und ist auf der Website der Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach aufgeschaltet.
Dübendorf, 13. Dezember 2024
Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach
Beschlussfassungen und Protokolle früherer Versammlungen: