Beschluss der Sekundarschulgemeindeversammlung
vom 24. Juni 2025
1. Genehmigung Jahresrechnung 2024
Das Protokoll liegt während 30 Tagen zur Einsicht in der Schulverwaltung der Sekundarschule, Neuwiesenstrasse 23, 8600 Dübendorf auf und ist zudem unter www.sek-ds.ch abrufbar.
Gegen den Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tage schriftlich in Stimmrechtssache (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs.1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tage schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen.
Dübendorf, 4. Juli 2025
Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach
Protokoll-SGV-24.06.2025
Jahresrechnung 2024
Beschlussfassungen und Protokolle früherer Versammlungen: