Aus den Schulpflegesitzungen
Das im Kanton Zürich geltende Öffentlichkeitsprinzip soll das Handeln der staatlichen Behörden und Ämter für Aussenstehende nachvollziehbar und transparent gestalten. Es verpflichtet die staatlichen Stellen, von sich aus mit Informationen von allgemeinem Interesse an die Öffentlichkeit zu gelangen und damit eine aktive Informationspolitik zu betreiben. Die Beschlüsse der Schulpflege werden deshalb veröffentlicht.
In begründeten Fällen kann die Schulpflege von der Publikation absehen. Insbesondere sind Personal- und Schülergeschäfte nicht öffentlich, ebenso Beschlüsse zu laufenden Verfahren sowie Geschäfte bzw. Diskussionen zu Schwerpunktthemen, die sich noch in der Vorberatung befinden.