Um die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns als Schule zu erleichtern, stellen wir Ihnen wichtige und hilfreiche Informationen über unsere Schule in diesem A-Z zur Verfügung. So können Sie bei offenen Fragen zu einem der aufgeführten Punkte jederzeit nachlesen, wie Sie vorgehen können oder welche Haltung wir als Schule zu bestimmten Themen haben. Wir sind der Meinung, dass gut informierte Eltern im Erziehungsalltag gestärkt auftreten können. Das wünschen wir Ihnen und uns und hoffen, dass Sie viel Interessantes von A-Z finden können. Weitere Informationen, die sich auf ein Schulhaus oder eine spezielle Klasse beziehen, finden zu Sie nach dem Eltern-Login auf dem Pinboard in der Escola App. Für andere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
A | ABSENZEN LEHRPERSONENWir legen als leistungsorientierte Schule Wert darauf, dass möglichst wenig Schulausfälle entstehen. Die Lehrpersonen sind bemüht, bei Ausfällen wenn möglich eine Stellvertretung zu suchen oder die SchülerInnen in der Schule zu beschäftigen. Wo dies nicht möglich ist, können Lektionen am Nachmittag unter Umständen ausfallen (nach schriftlicher Information der Eltern via Escola). Die SchülerInnen begeben sich in diesen Fällen nach Hause oder arbeiten ruhig an einem Ort im Schulhaus. Die SchülerInnen können immer an etwas arbeiten (Hausaufgaben machen, auf Prüfungen lernen, Wörter einer Fremdsprache lernen, Stoff repetieren, Theorie oder Grammatik lernen, Texte abschreiben etc.). Eine andere Möglichkeit ist die Arbeit in einer zugeteilten Klasse. Es kann in seltenen Ausnahmefällen auch vorkommen, dass die Lektionen am Morgen ausfallen. Die Schüler/innen werden dann je nach Wunsch der Eltern in der Schule betreut oder arbeiten zu Hause. ABSENZEN SCHÜLER/INNENFalls ein Lernender oder eine Lernende erkrankt ist oder aus anderen zwingenden Gründen den Unterricht nicht besuchen kann, melden die Eltern dies der Klassenlehrperson möglichst frühzeitig, spätestens jedoch vor Unterrichtsbeginn direkt via Escola. Die Verantwortung für das Aufarbeiten des verpassten Stoffes liegt bei den SchülerInnen.
Gemäss Beschluss des Bildungsrates werden die Absenzen der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe in die Zeugnisse eingetragen.
Eintrag Absenzen von halben Tagen
Das Zeugnisreglement sieht vor, dass versäumte Halbtage im Zeugnis eingetragen werden. Als Halbtag wird die Mehrheit der Unterrichtslektionen an einem Vormittag bzw. an einem Nachmittag bezeichnet.
Entschuldigte Absenzen
Als entschuldigt gelten beispielsweise:
- Das Fernbleiben vom Unterricht auf Grund von bewilligten Dispensation gemäss § 29 der Volksschulverordnung.
- Absenzen aus persönlichen Gründen wie Krankheit oder Unfall, die von den Eltern oder den gesetzlichen Vertretern rechtzeitig den Schulverantwortlichen gemeldet werden (§ 28 der Volksschulverordnung).
- Jokertage und Schnuppertage werden nicht im Zeugnis aufgeführt.
Unentschuldigte Absenzen
Sind Absenzen nicht begründet oder werden sie nicht ordnungsgemäss den Schulverantwortlichen bekannt gegeben, oder beruhen sie nicht auf einer Dispensation, gelten sie als unentschuldigt.
Verpasste Prüfungen werden in der Regel am Mittwochnachmittag nachgeholt, damit die SchülerInnen nicht noch mehr Stoff verpassen. ANSPRECHPARTNERAnsprechpartner für die Eltern sind die Klassenlehrpersonen. Bei Fragen oder Problemen, welche die Eltern mit den Ansprechpartnern nicht lösen können, steht die Schulleitung zur Verfügung.
Wird mit der Schulleitung keine Einigung erzielt, kann die Leitung Bildung beigezogen werden. ARZTBESUCHEWir bitten die Eltern wenn immer möglich, Arztbesuche ausserhalb der Unterrichtszeit anzusetzen. So verpassen die SchülerInnen keinen Stoff und lernen, dass sie sich in gewissen Fällen mit gegebenen Strukturen arrangieren müssen. AUFGABENSTUNDE / LEARNING-CENTERWir bieten in den Schulen Grüze und Stägenbuck einen „Ufzgi-Club“ (Aufgabenstunde) bzw. ein Learning-Center an. Die Schülerinnen und Schüler können in einem ruhigen Umfeld ihre Aufgaben erledigen, es handelt sich dabei aber nicht um eine Nachhilfestunde.
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter Aufgabenstunde/Learning-Center |
B | BERUFSINFORMATIONSZENTRUMIm Berufsinformationsszentrum (BiZ) in Uster können sich die Schülerinnen und Schüler umfassend mit der Thematik Berufswahl befassen. Das BiZ wird in der Regel auch im Klassenverband besucht.
Weitere Informationen finden Sie unter Berufsinformationszentrum BERUFSVORBEREITUNGSJAHR (10. SCHULJAHR)Der Besuch eines Berufsvorbereitungsjahrs (10. Schuljahr) soll nicht als grundsätzlich gegebene Anschlusslösung ins Auge gefasst werden, kann aber – aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen und internen Regeln der Sekundarschule – beschlossen werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler trotz intensiver Auseinandersetzung mit der Berufswahlfindung und entsprechendem Leistungsnachweis sowie aufgrund individueller Bildungsdefizite noch nicht fähig ist, eine Lehrstelle anzutreten.
Mehr Infos finden Sie hier unter Berufsvorbereitungsjahr-BVJ-Pflegebeschluss-vom-28.03.2017-inkl.-Beiblatt
BERUFSWAHLDie Sekundarschule Dübendorf Schwerzenbach leistet einen wichtigen Beitrag zur Berufswahl und unterstützt die SchülerInnen in dieser teilweise auch schwierigen Phase.
Themen wie Persönlichkeitsentwicklung auf dem Weg zur „Berufswahlreife“ oder wie man sich auf eine Berufserkundung, eine Schnupperlehre, ein Bewerbungsgespräch etc. vorbereitet, sind Themen, die in der Schule behandelt werden. Wir halten uns dabei an den offiziellen Berufswahlfahrplan. Die Hauptverantwortung für die Berufswahl liegt bei den Eltern. Sie spielen während der Berufswahl eine weitere wichtige Rolle. Die wirtschaftliche Entwicklung in den letzten Jahren ist so verlaufen, dass bereits während der Lehrstellensuche der volle Druck des Arbeitsmarktes spürbar wird. Panik ist keine gute Taktik, Zuwarten auch nicht.
Als Eltern werden Sie während der Berufswahlzeit Ihres Kindes in verschiedene Rollen schlüpfen müssen: Einmal sind Sie Motivator/in, einmal Antreiber/in, einmal Tröster/in, einmal Begleiter/in, einmal Trainer/in und einmal Vertraute/r. Bitte bedenken Sie, dass junge Menschen, die bei der Lehrstellensuche Dutzende von Absagen erhalten, mit der Zeit verunsichert sind.
Tipps für Eltern siehe auch http://berufsberatung.ch BLOCKZEITENDie Schulleitungen sind bemüht, bei Ausfällen von Lehrpersonen jeweils optimale Lösungen zu finden und die Auswirkungen auf die Schülerinnen und Schüler so gering wie möglich zu halten. Grundsätzlich gilt: „Schule findet statt“.
In letzter Zeit hat sich aber gezeigt, dass wegen des akuten Lehrermangels manchmal keine Lehrpersonen für Stellvertretungen bzw. interne Lösungen gefunden werden konnten. Als letzte Massnahme sehen wir uns daher gezwungen SchülerInnen dann nach Hause zu schicken, wenn sie nicht beschäftigt oder betreut werden können. Damit die Blockzeiten trotzdem eingehalten werden, können Eltern verlangen, dass ihr Kind in der Schule arbeiten kann, wenn zum Beispiel eine Lehrperson krank ist und keine Stellvertretung gefunden werden konnte. Das gleiche gilt für allfällige Zwischenstunden im Morgenstundenplan. Die SchülerInnen wird dann in der Schule selbstständig in einer anderen Klasse oder in einem Gruppenraum arbeiten können. |
D | DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE (DAZ)Schülerinnen und Schüler welche nicht deutscher Muttersprache sind, erhalten zusätzlichen Unterricht im Fach Deutsch. Dies entweder im Einzel- oder im Gruppenunterricht.
Der Bedarf an DaZ-Unterricht wird mittels einer Sprachstandserhebung festgelegt und die Fortschritte werden regelmässig überprüft. DISPENSATIONENDispensation aus religiösen Gründen
Schülerinnen und Schüler werden an hohen Festtagen ihrer Religion vom Unterricht dispensiert. Die Eltern informieren die Klassenlehrperson vorgängig – nach Möglichkeit schriftlich – über den oder die Feiertage.
Absenzen und Dispensationen
Die Eltern sind gemäss § 66 Volksschulverordnung für den regelmässigen Schulbesuch ihres Kindes verantwortlich und haben gemäss § 28 Volksschulverordnung jedes Fernbleiben vom Unterricht (auch fakultative Stunden und Kurse) der Klassenlehrperson unverzüglich zu melden und zu begründen. Der Bezug von Jokertagen muss rechtzeitig gemeldet werden (siehe Rubrik Jokertage).
Für ein voraussehbares Schulversäumnis ist rechtzeitig (mindestens vier Wochen im Voraus) um Dispensation nachzusuchen. Die Schulleitung kann in begründeten Fällen einen Urlaub von max. 2 Tagen bewilligen. Für einen längeren Urlaub ist der Schulpflege ein schriftliches Gesuch einzureichen. Das Gesetz verpflichtet Schulbehörden und Lehrpersonen bei der Bewilligung von Urlauben zu grosser Zurückhaltung.
Dispensation zu Erholungszwecken, sowie das Fernbleiben vom Sportunterricht werden nur aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses bewilligt. DISZIPLINARMASSNAHMEN (SIEHE AUCH STRAFEN)Im Volksschulgesetz und in der Volksschulverordnung des Kantons Zürich sind die Massnahmen aufgelistet, die von der Lehrperson respektive der Schulleitung eingesetzt werden können. Die Eltern werden informiert, wenn ein Kind länger als im Stundenplan vorgesehen in der Schule bleiben muss. SchülerInnen, die Hausaufgaben nicht in Ordnung oder andere Arbeiten nicht beendet haben oder sonstigen Nachholbedarf haben, werden zum Beispiel an einem Mittwochnachmittag aufgeboten, damit sie ohne „Altlasten“ möglichst rasch den neuen Stoff anpacken können. |
E | ESCOLA / ELTERNINFORMATIONDie Elterninformation erfolgt via die App Escola. Es steht der Messenger und das Pinboard zur Verfügung. Die Daten sind in der Agenda auf der Homepage (Schulhausdaten) bzw. im internen Bereich (Klassendaten) zur Verfügung.
Anleitungen für Escola finden Sie auf unserem Youtube Kanal: Video-Tutorials (Playlist Escola):
In der Tabelle unten finden Sie detaillierte Angaben über die verschiedenen Kommunkkations-Kanäle.
Pinboard
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Messenger (Nachrichten)
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Persönliches Gespräch
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Eltern erhalten keine aktive Benachrichtigung, es erscheint lediglich eine Markierung bei neuen Einträgen
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Eltern erhalten aktiv eine Benachrichtigung (analog Push). Die Eltern können zusätzlich eine Benachrichtigung via E-Mail aktivieren.
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Wichtige und sehr persönliche Informationen sollen weiterhin mündlich (Telefon/Elterngespräch) kommuniziert werden.
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Grundsätzlich: Holschuld der Eltern
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Grundsätzlich:
Bringschuld der Lehrperson
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Grundsätzlich: Bringschuld der Lehrperson
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Einwegkommunikation
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Einweg- und (Kurz-) Kommunikation möglich
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z.B. Dialog, Nachfragen, direkter Austausch möglich (kann bei wichtigen, sensiblen Themen Missverständnisse vermindern)
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Informationen, die für Eltern längerfristig verfügbar bleiben sollen
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Kurzfristige Infos
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z.B. Befindlichkeiten
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z.B. Erklärungen zum Learning-Center / Ufzgi-Club
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z.B. Aufträge wie z.B. Anmeldung für einen Anlass, Terminvereinbarungen etc.
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z.B. Laufbahngespräche
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z.B. Semesterbrief (als Archiv)
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z.B. Semesterbrief
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z.B. Disziplinarische Fragestellungen, die nicht mit der/dem Schüler/in geklärt werden können, Häufung von Einträgen
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z.B. Packliste für Klassenlager
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z.B. Infos Klassenlager, Exkursionen, Anlässe
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z.B. in der Leistung
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z.B. Unterlagen / Handout von Elternabenden
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z.B. (temporäre) Stundenplanänderungen
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z.B. Auffälligkeiten im Verhalten
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z.B. Grüsse aus dem Klassenlager mit Fotos
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z.B. Hinweis auf neue Pinboard-Einträge
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z.B. Sorgen und Nöte
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…
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…
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…
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F | FERIENLAGERWintersportlager
In der Regel werden während den Sportferien Schneesportlager durchgeführt. Die Schüler/innen werden im Herbst (in der Regel nach den Herbstferien) über die Durchführung der Lager informiert.
Informationen Wintersportlager FUNDGEGENSTÄNDEEs kann vorkommen, dass Schüler Gegenstände in den Schulgebäuden oder auf dem Schulgelände liegen lassen oder vergessen.
Jeder Gegenstand, der während oder nach der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände zurückgelassen wird, wird vom Hauswart eingesammelt. Abhängig von der jeweiligen Schuleinheit existiert eine Fundgrube, eine Fund-Vitrine, ein Fundwagen oder Ähnliches.
Schüler und deren Eltern können die verlorenen (Wert-)Gegenstände beim Hauswart abholen. Eine vorherige Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon kann erforderlich sein.
Auf diese Weise könnten längst verloren geglaubte Gegenstände Ihres Kindes, wie Jacken oder Turntaschen, wieder auftauchen. Auch "gestohlene" Handys, Uhren, Hausschlüssel, Mützen, Handschuhe oder Lunchboxen fanden auf diese Weise den Weg zu ihrer Besitzerin oder ihrem Besitzer.
Gegenstände, die länger als ein Jahr nicht abgeholt wurden, werden jeweils in den darauf folgenden Sommerferien entsorgt oder gespendet. (Die Aufbewahrungsfrist ist damit mindestens viermal so lange wie die Frist gemäss Verordnung über die Personenbeförderung Art. 77, 4 "Nachdem das Unternehmen die Fundsache drei Monate aufbewahrt hat, kann es sie versteigern.") |
G | GESAMTBEURTEILUNGGesamtbeurteilung
Gemäss den Promotionsbestimmungen des Volksschulgesetzes werden alle Schullaufbahnentscheide auf Grund einer Gesamtbeurteilung (s. unten) getroffen. Grundlage für die Gesamtbeurteilung bilden die Schulleistungen. Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (VSG §32 Abs. 3) und die Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV §33 Abs. 1-3) regeln die Details zur Gesamtbeurteilung.
Gesamtbeurteilungen beruhen auf den Schulleistungen (summative Beurteilung in Form von Lernkontrollen und Beobachtungen) und berücksichtigen die formative (Lernfortschritte) und die prognostische Beurteilung. Es werden auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten und die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Die Beurteilungen der Fachlehrpersonen werden eingeholt, wenn sie für den zu fällenden Entscheid massgebend sind. |
I | INSTAGRAMAuf unserer offiziellen Instagram-Seite, die zur Zeit noch im Aufbau ist (https://www.instagram.com/sek.ds) teilen wir regelmässig Einblicke in unseren Schulalltag, berichten über besondere Ereignisse und halten Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden.
Unsere Instagram-Seite dient als Plattform, um die lebendige Gemeinschaft und das vielfältige Schulleben der Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach zu präsentieren. Sie bietet einen Einblick in den Schulalltag.
Entdecken Sie die Vielfalt unserer Aktivitäten, Projekte und Veranstaltungen und werden Sie Teil unserer Online-Community. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Interaktionen auf unserer Instagram-Seite. |
J | JOKERTAGE
- Die Ansprechperson für den Bezug der Jokertage ist die Klassenlehrperson.
- Die Eltern teilen Jokertage im Voraus per App der Klassenlehrperson mit. Die Klassenlehrperson wird sie bestätigen.
- Jokertage können nicht bezogen werden bei offiziellen Schulanlässen, wie Klassenlager, Schulreisen, Sporttage, offizielle Besuchstage, erster Schultag im 1. Sekundarschuljahr und letzter Schultag im 3. Sekundarschuljahr. Die Klassenlehrperson kann am Anfang des Schuljahres weitere Sperrdaten bekannt geben.
- Pro Schuljahr stehen zwei Jokertage zur Verfügung. Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende jedes Schuljahres.
- Prüfungen, welche aufgrund eines Jokertages nicht absolviert werden können, werden in der Regel am folgenden Mittwochnachmittag nachgeholt. Die Lehrperson teilt den Schüler/innen das genaue Datum mit.
- Der verpasste Schulstoff muss gemäss den Angaben der Lehrpersonen nachgearbeitet werden.
Bitte beachten Sie zudem unsere Hinweise, b e v o r Sie Ihrem Kind einen Jokertag bewilligen:
Jokertage sollen grundsätzlich Urlaubsgesuche abdecken. Das heisst, dass zum Beispiel für folgende Ereignisse ein Jokertag genommen werden könnte:
- Besuch einer Hochzeit, runder Geburtstage von Verwandten etc.
- Abflug am Freitag vor den Ferien
- Besuch einer Veranstaltung
- Ausflug mit der Familie etc.
Als Sekundarschule gibt es Gründe, bei denen wir Ihnen abraten, Ihrem Kind einen Jokertag zu bewilligen.
- Ausschlafen
- das Zimmer aufräumen
- mit Kollegen Snowboard fahren gehen
- in die Badi „hängen“
- in den Europapark fahren
- einer Prüfung/einem Vortrag ausweichen etc.
Dazu haben die SchülerInnen an Wochenenden, Mittwochnachmittagen oder in den Ferien genügend Zeit.
- Schüler/innen, die Mühe mit dem Stoff, den Hausaufgaben, der Zuverlässigkeit etc. haben, raten wir vom Bezug des Jokertages ab und bitten Sie als Eltern, ebenfalls eine strenge Haltung einzunehmen.
- Wir erwarten im Interesse der Schüler/innen, dass verpasster Stoff selbst- ständig vor- oder nachgearbeitet wird. Falls Sie Ihrem Kind einen Jokertag erlauben, bitten wir Sie dafür besorgt zu sein, dass dies tatsächlich geschieht.
- Es ist wichtig, dass die Schüler/innen lernen, dass die Erledigung der ihnen aufgetragenen Arbeit im Sinne von „Zuerst die Arbeit, dann das Vergnügen“ immer wichtiger wird. Im Berufsleben wird ihnen diese Erkenntnis vieles erleichtern.
- Bitte beachten Sie auch die ergänzenden, formalen Angaben und die Sperrdaten, an denen keine Jokertage bezogen werden können.
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Rechtliches für den Bezug der Jokertage: § 30 Volksschulverordnung (VSV)
- Die Schülerinnen und Schüler können den Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben (Jokertage).
- Die Gemeinden können bestimmen,
a. dass und sämtliche Jokertage auch zusammengefasst bezogen werden können, b. bei besonderen Schulanlässen wie Besuch- oder Sporttagen keine Jokertage bezogen werden können.
- Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen vorgängig mit. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen.
Weitere Regelungen der Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach (Pflegebeschluss 13.03.2007):
- Die Ansprechperson für den Bezug der Jokertage ist immer die Klassenlehrperson. Ihr sind die Jokertage einige Tage vor Bezug zu melden. Die Eltern melden die Jokertage via Escola der Klassenlehrperson. Die Klassenlehrperson ist verantwortlich, dass jede Fachlehrperson über den Bezug der Jokertage, resp. über die Absenz des Schülers/der Schülerin informiert ist.
- Jokertage können an folgenden Anlässen nicht bezogen werden: Klassenlager, Schulreisen, Sporttage, offizielle Besuchstage und erster Schultag im 1. Sekundarschuljahr.
- Die Jokertage können nicht kumuliert werden. Pro Schuljahr stehen zwei Jokertage zur Verfügung. Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende jedes Schuljahres.
- Prüfungen, welche aufgrund eines Jokertages nicht absolviert werden können, müssen nachgeholt werden. Die Lehrperson bestimmt das Datum, an welchem die Prüfung nachzuholen ist.
- Der verpasste Schulstoff muss gemäss den Angaben der Lehrpersonen (in allen Fächern) nachgearbeitet werden.
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K | KLASSENLAGEREs besteht für die Lehrpersonen in der Sekundarschule die Möglichkeit mit ihrer Klasse ein Lager durchzuführen. Eine Woche lang an einem anderen Ort der Schweiz sich weiterbilden und dabei mit Kameradinnen und Kameraden die Gemeinschaft pflegen können, ist für die meisten Schülerinnen und Schüler ein unvergessliches Erlebnis, auch wenn Klassenlager keine Ferienlager sind. Reise, Unterkunft und Exkursionen werden von der Schule bezahlt; der Elternbeitrag an die Verpflegung beträgt Fr. 22.– pro Tag. KLASSENZUTEILUNGENDie Klassenzuteilungen werden von der Schulleitung unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien vorgenommen (Klassengrössen, Wohnort, Verteilung von Mädchen und Knaben, gewählte Freifächer, Leistung, Geschwister etc.). KOOPERATIONSSCHULE 2.0 PHZHDie Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach erfüllt eine wichtige Aufgabe in der Ausbildung von künftigen Lehrpersonen. Wir sind seit vielen Jahren eine Kooperationsschule und bieten so Studierenden der PHZH die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen in der Praxis zu machen.
Die berufspraktische Ausbildung ist Kernelement des Studiums von angehenden Lehrpersonen. Sie macht rund einen Drittel der Studienzeit aus. Ab den ersten Studienwochen erhalten Studierende Einblicke in den Berufsalltag an Volksschulen im Kanton Zürich und übernehmen im Verlauf des Studiums immer mehr Verantwortung bei der Gestaltung des Unterrichts.
Die PH Zürich und das Schulfeld verfolgen somit ein gemeinsames Ziel. Sie wollen Lehrpersonen ausbilden, die im komplexen System «Schule» resilient und kompetent sind, und mit Freude den vielfältigen Aufgaben des Berufes nachkommen.
Um die Zusammenarbeit in Zukunft zu stärken und Synergien besser zu nutzen, hat die PH Zürich im Dialog mit den Schulen ein neues, einheitliches Modell geschaffen, das Modell Kooperationsschule 2.0.
Die Organisation der berufspraktischen Ausbildung in der Kooperationsschule 2.0 vertieft inhaltliche Bezüge in kontinuierlichen Lernbeziehungen zwischen dem Schulfeld und der PH Zürich. Die Kompetenzen der zukünftigen Lehrpersonen werden gemeinsam gefördert. Die Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach engagiert sich somit direkt in der Förderung des Nachwuchses. Die Kooperationsschulen 2.0 bieten zudem attraktive Möglichkeiten zur Unterrichtsentwicklung und Perspektiven für engagierte erfahrene Lehrpersonen. An der Kooperationsschule Dübendorf nimmt Michael von Orelli die Funktion des Praxisdozenten wahr. Mail: michael.vonorelli@sek-ds.ch
Ausführliche Informationen zum Projekt «Kooperationsschule 2.0» finden Sie auf der Website der PH Zürich.
KURSEJe nach Verfügbarkeit werden halbjährlich oder jährlich Kurse ausgeschrieben, die die Schülerinnen und Schüler, nebst den Pflichtlektionen, belegen können.
Mehr Infos finden Sie unter Kurse |
L | LIFT-PROJEKTLIFT "Leistungsfähig durch individuelle Förderung und praktische Tätigkeit"
Der Sprung von der Schule in die Arbeitswelt ist für viele riesig. LIFT hat zum Ziel, Jugendliche ab dem zweiten Halbjahr der 1. Sekundarschule zu begleiten und ihnen den späteren Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern.
Ausführliche Informationen finden Sie unter Lift-Projekt |
M | MITTAGSTSICH / TAGESSTRUKTUREN
In der Schule Grüze (Schulhaus Grüze 1, Neuhausstrasse 23) wird ein am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag ein Mittagstisch geführt. Für diesen Mittagstisch können auch Schüler/innen der Schule Stägenbuck angemeldet werden.
Mehr Infos finden Sie hier unter Mittagstisch / Tagesstrukturen
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S | SCHULARZTÄrztliche Abschlussuntersuchung
Die Volksschulverordnung § 17 und § 18 schreibt eine Abschlussuntersuchung für Schüler/innen im Alter der 3. Sekundarstufe vor. Die Abschlussuntersuchung umfasst Grösse, Gewicht, Seh- und Hörvermögen sowie die Kontrolle des Impfstatus.
Die Eltern sind verpflichtet, die Untersuchung durchführen zu lassen und können wählen, ob sie ihr Kind durch eine Ärztin/einen Arzt ihrer Wahl oder durch den Schularzt untersuchen lassen wollen.
Die Untersuchung beim Schularzt ist kostenlos (§ 17c. Abs. 2, Volksschulverordnung). Sollte bei diesem Arztbesuch über die festgelegten schulärztlichen Untersuchungen hinaus ärztliche Leistungen erbracht werden, gehen diese zu Lasten der Eltern.
Die Kosten für die Untersuchung bei einem/einer Privatarzt/-ärztin werden von der Sekundarschule nicht übernommen (§ 17c. Abs. 3, Volksschulverordnung). Der/die Privatarzt/-ärztin bestätigt der Sekundarschule die Durchführung der Untersuchung mit (§ 17b. Abs. 3, Volksschulverordnung).
Die Eltern werden jeweils Anfang Kalenderjahr mittels Schreiben über das Vorgehen informiert. Die Abschlussuntersuchungen werden von unserem Schularzt durchgeführt:
Herr Dr. med. A. Hüper Wilstrasse 5 8600 Dübendorf Tel.: 044 / 821 80 62
HPV-Impfung
Humane Papillomaviren (HPV) werden sexuell übertragen und sind verantwortlich für die Entstehung verschiedener Krebserkrankungen im Genital- sowie Hals-Rachenbereich, insbesondere Gebärmutterhalskrebs. Eine Impfung kann vor der Infektion mit wichtigen Virentypen schützen.
Der Nutzen der Impfung ist am grössten, wenn sie vor den ersten sexuellen Erfahrungen abgeschlossen ist. Das BAG und die EKIF empfehlen die HPV-Impfung daher allen Jugendlichen im Alter von 11 bis 14 Jahren.
Die Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach bietet allen Mädchen und Jungen in der 1. Sekundarschulklasse die kostenlose Impfung durch unseren Schularzt an. Die Eltern erhalten die entsprechenden Informationen dazu anfangs Schuljahr. SCHULEIN- UND SCHULAUSTRITTEintritt in die Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach:
- Schüleranmeldung
- Anmeldung ausfüllen und per Mail oder Post an die Schulverwaltung senden oder telefonische Kontaktaufnahme mit der Schulverwaltung (043 355 22 44, vormittags)
- Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Dübendorf, resp. bei der Gemeinde Schwerzenbach
Austritt aus der Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach:
- Möglichst frühzeitige Mitteilung an die Klassenlehrperson und die Schulverwaltung
- Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Dübendorf, resp. der Gemeinde Schwerzenbach
- Anmeldung am neuen Wohnort (Stadt- oder Gemeindeverwaltung) UND bei der neuen Schule direkt (die Schulen sind um eine raschmögliche Mitteilung des Zuzuges froh; damit Abklärungen für die Klassenzuteilung in die Wege geleitet werden können).
Änderung der Personalien:
- Bitte melden Sie Änderungen der Wohnadresse, des Namens etc. umgehend der Schulverwaltung.
Auswärtige Schulung:
- Falls Sie beabsichtigen, Ihr Kind auf privater Basis schulen zu lassen, so melden Sie dies bitte rechtzeitig der Schulverwaltung, damit die nötigen Formalitäten erledigt werden können.
SCHÜLERTRANSPORTKOSTENDie Kosten für Bus- und Zugabonnemente der Schülerinnen und Schüler werden unter bestimmten Bedingungen rückerstattet:
Wohnort/Wohnadresse 8603 Schwerzenbach 8044 Gockhausen Aussenwacht Gfenn, Dübendorf Weiler Hermikon, Dübendorf Weiler Stettbach, Dübendorf (Richtung Zoo) Gebiet Stettbach und Hochbord (Wohnlagen westlich der Ringstrasse) Siedlung „am Wasser“, Dübendorf Siedlung „Riedgarten“, Dübendorf
Besuch Kantonsschulen und Privatschulen Transportkosten der Schülerinnen und Schüler, welche eine Kantonsschule oder Privatschule besuchen, werden nicht vergütet (keine Kostenübernahmepflicht durch die Sekundarschule).
Folgende Abonnemente werden ENDE des Schuljahres rückvergütet: Jahresabonnemente, Monatsabonnemente, Mehrfahrtenkarten. Es wird jährlich eine maximale Rückerstattung festgelegt, basierend auf den Angaben des öffentlichen Verkehrs (SJ 2023/24: Fr. 570.00 für Schwerzenbach, Fr. 340.00 für Dübendorf/Gockhausen, SJ 2024/25: Fr. 586.00 für Schwerzenbach, Fr. 343.00 für Dübendorf/Gockhausen). Keine Rückerstattung erfolgt für Einzelbillette. Nutzt ihr Kind regelmässig die öffentlichen Verkehrsmittel (ganzes Schuljahr), lohnt sich der Kauf eines Jahresabonnementes. Bei der Nutzung des öffentlichen Verkehrs nur während der kalten Jahreszeit (warme Jahreszeit = Fahrrad), ist der Kauf von Monatsabonnemente vielleicht eher angezeigt.
Vorgehen: Bewahren Sie die abgelaufenen Jahres-, Monatsabonnemente oder Mehrfahrtenkarten sorgfältig auf. die Rückerstattung kann nur vorgenommen werden, wenn die entsprechenden Belege vorliegen. Die Rückerstattung erfolgt einmal pro Kalenderjahr jeweils ab Juli für das zu Ende gehende Schuljahr. Es können keine Kosten zum Voraus, also auf Beginn eines Schuljahrs, rückvergütet werden. Die Rückforderungsformulare werden ca. Ende Juni den Schülerinnen und Schülern durch die Klassenlehrpersonen mit nach Hause gegeben.
Formular Abos Rückerstattung SJ 2023-24 mit Karte
Formular Abos Rückerstattung SJ 2024-25 mit Karte
SCHULPSYCHOLOGISCHER DIENST (SPD)Der Schulpsychologische Dienst Dübendorf ist für die Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach zuständig. Die kinder- und jugendpsychologische Fachstelle führt Abklärungen durch und berät Eltern, Jugendliche, Lehrpersonen und Schulleitungen bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten sowie bei psychischen Problemen von Schülerinnen und Schülern insbesondere der Volksschule. Für Beratungen können Sie sich direkt an den SPD wenden. Für eine allfällige Abklärung kontaktieren Sie die Klassenlehrperson.
Weitere Informationen und Kontakt SCHULSOZIALARBEIT (SSA)Schulsozialarbeit (SSA)
Die Schulsozialarbeit berät und unterstützt Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Schulleitungen, Eltern und Erziehungsberechtigte in ihrem Alltag. Sie ist niederschwellig tätig. Die Beratungen beruhen auf Freiwilligkeit. Die Schulsozialarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht. Die Sprechstunden sind in den Schulen angeschlagen. Mehr und Kontakt SCHULZAHNKLINIKEinmal jährlich werden die Schüler/innen im Klassenverband vom Schulzahnarzt untersucht. Es erfolgt keine briefliche Information an die Eltern, da von der Schulzahnklinik jeweils die ganze Klasse aufgeboten wird.
Die Eltern von externen Schüler/innen werden schriftlich über den Besuch beim Schulzahnarzt informiert.
Schulzahnklinik Strehlgasse 21 8600 Dübendorf Tel. 044 / 820 06 76 SCHWÄNZENSchule schwänzen
Es kommt vor, dass Jugendliche die Schule schwänzen, wenn sie in die höheren Klassen kommen. Meistens wissen ihre Eltern nichts davon. Jugendliche, die die Schule schwänzen, tun in dieser Zeit oft Dinge, die weder ihre Eltern noch ihre LehrerInnen gut finden, wie herumhängen oder durch die Gegend ziehen. Mit diesem Merkblatt thematisiert die Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach diese Problematik und machen Vorschläge, die Ihnen als Eltern helfen könnten, zu verhindern, dass Ihr Kind die Schule schwänzt.
Das Wichtigste:
Vorbeugen
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind über seinen Tag, lassen Sie sich erzählen, was er/sie in der Schule erlebt hat.
- Erklären Sie Ihrem Teenager, weshalb es wichtig ist, regelmässig am Unterricht teilzunehmen. Vermitteln Sie Ihrem Kind die Botschaft: „Die Schule ist wichtig – ich möchte nicht, dass du etwas versäumst“.
- Junge Menschen müssen lernen, mit Druck und Ängsten umzugehen, statt ihnen auszuweichen.
- Wenn Ihr Kind krank ist, soll es zu Hause bleiben und sich ausruhen. Sie sollten Ihm grundsätzlich verbieten das Haus zu verlassen oder andere Aktivitäten zu unternehmen (z.B. sich mit Freunden treffen).
Verdacht
- Sprechen Sie bei einem Verdacht über das Problem mit der Klassenlehrperson Ihres Kindes
- Finden Sie heraus, was Ihr Kind tut, wenn es nicht zur Schule geht
Schwänzen
- Nehmen Sie das Schwänzen nicht auf die leichte Schulter, sonst besteht die Gefahr, dass das Kind es auch so sieht und das Schwänzen zur Gewohnheit wird.
- Wenn ein Kind häufiger schwänzt verliert es wegen des verpassten Schulstoffs den Anschluss und hat erst recht keine Lust mehr, zur Schule zu gehen.
- Achten Sie als Eltern nach einer Absenz besonders darauf, dass das Kind nicht mehr schwänzt.
Weshalb schwänzen Jugendliche die Schule?
- Jugendliche kommen eher auf die Idee, die Schule zu schwänzen, wenn sie in der Schule allgemein oder in einzelnen Fächern Schwierigkeiten haben. Sie können in ihrem Verhalten auch bestärkt werden, wenn sie sich mit anderen Jugendlichen treffen, die ebenfalls die Schule schwänzen. Oft beginnt es mit unerledigten Hausaufgaben oder weil sie sich vor unangenehmen Aufgaben fürchten und sich um diese drücken wollen. Es ist wichtig, solche Ängste ernst zu nehmen und etwas dagegen zu unternehmen, denn junge Menschen müssen lernen, mit Druck und Ängsten umzugehen statt ihnen auszuweichen.
Wie die Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach mit dem Fernbleiben von SchülerInnen umgeht?
- Immer wenn ein Schüler oder eine Schülerin nicht zum Unterricht erscheint, verlangen die Lehrkräfte eine Meldung von Ihnen als Eltern via Escola (inkl. Grund für die Abwesenheit). Dies verlangen wir, damit Sie sicher informiert werden, wenn Ihr Kind der Schule fernbleibt. Falls wir vermuten, dass Ihr Kind die Schule schwänzt, nimmt die Lehrkraft mit Ihnen Kontakt auf.
- Bei längerer oder häufiger Abwesenheit wegen Krankheit kann die Klassenlehrkraft in Absprache mit der Schulleitung für zukünftige Absenzen ein Arztzeugnis einfordern.
Sprechen Sie mit Ihrem Kind über seinen Tag
- Zeigen Sie Interesse und sprechen Sie häufig mit Ihrem Kind über das Erlebte in der Schule. So können Sie herausfinden, ob es manche Fächer schwierig findet, sich langweilt oder andere Probleme hat. Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie es in dieser Situation reagieren könnte und ermutigen Sie es allenfalls mit der Lehrkraft das Gespräch zu suchen. Wenn Sie gewisse Punkte in Zusammenhang mit der Schule nicht verstehen, kontaktieren Sie die Lehrkraft, vermeiden Sie es jedoch vor Ihrem Kind über die Lehrkraft zu "schimpfen". Achten Sie darauf, ob Ihr Teenager bestimmten Fragen ausweicht oder ob er zögert, wenn Sie sich nach seinem Schultag erkundigen. Wir begrüssen es als Schule sehr, wenn Sie bei einem Verdacht die Lehrkräfte kontaktieren um nachzufragen, ob Ihr Kind in der Schule war.
Erklären Sie Ihrem Teenager, weshalb es wichtig ist, regelmässig am Unterricht teilzunehmen
- Ihr Kind muss regelmässig am Unterricht teilnehmen - bestehen Sie darauf. Jugendliche denken manchmal, dass es nichts ausmacht, wenn sie ab und zu eine Stunde versäumen, und glauben, dass sie Versäumtes leicht nachholen können oder dass bestimmte Fächer einfach nicht wichtig sind. Wird jedoch die Vermeidung von uninteressanten oder schwierigen Fächern zur Gewohnheit, dann überträgt sich diese Haltung oft auch auf den Umgang mit anderen Problemen. Regelmässige Teilnahme am Unterricht sowie gute Fertigkeiten beim Lösen von Problemen sind für Jugendliche wichtige Voraussetzungen, um im künftigen Berufsleben zu bestehen. Falls Ihr Kind der Schule aus bestimmten Gründen gelegentlich fern bleiben muss, bestehen Sie darauf, dass es den Stoff nacharbeitet Hausaufgaben eingeschlossen, und überprüfen Sie dies. Die Hausaufgaben Ihres Kindes finden Sie in Escola eingetragen. Damit vermitteln Sie Ihrem Kind die Botschaft: „Die Schule ist wichtig – ich möchte nicht, dass Du etwas versäumst“
Bringen Sie Ihren Teenager dazu, sich zur Teilnahme am Unterricht zu verpflichten
- Jugendliche können sich das Schuleschwänzen angewöhnen, wenn sie sich unentdeckt fühlen oder die Eltern kein Interesse zeigen. Es ist dagegen viel schwieriger, absichtlich gegen den klar geäusserten Wunsch der Eltern zu verstossen. Machen Sie deshalb Ihrem Kind klar, dass Sie Schuleschwänzen nicht dulden und Sie eine regelmässige Teilnahme am Unterricht erwarten. Sie machen damit deutlich, wie wichtig Ihnen diese Angelegenheit ist.
Seien Sie konsequent
- Es kann vorkommen, dass ein Teenager entdeckt, dass er mit Klagen über sein Unwohlsein Mitleid, Aufmerksamkeit und Zuwendung erhält und er damit vielleicht sogar unbeliebte Pflichten, wie das Erledigen der Hausaufgaben, das Halten eines Vortrags, das Schreiben einer Prüfung vermeiden kann. Dies kann dazu führen, dass seine Klagen häufiger werden. Wenn ein Kind mit Klagen Vorteile bekommen kann, besteht die Gefahr, dass es das Klagen einsetzt, um in den Genuss von Vorteilen zu kommen. Entschliessen Sie sich aber, Ihr Kind nicht zur Schule zu schicken, sollten Sie ihm grundsätzlich verbieten, das Haus zu verlassen oder andere Aktivitäten zu unternehmen (z.B. sich mit Freunden treffen).
- Falls Sie Fragen, Anregungen oder eine Kritik zu diesen Informationen haben, freuen wir uns über Ihre Mitteilung. Gerne berät Sie auch die Schulsozialarbeit in dieser Frage.
SONDERPÄDAGOGIK (IF, ISR)Nicht immer verläuft die Schulkarriere aller Schülerinnen und Schüler geradlinig und reibungslos. Probleme im schulischen oder persönlichen Umfeld verlangen oft nach individuellen Lösungen.
Weitere Informationen zum IF- und ISR-Unterricht erhalten Sie unter Besondere Förderung (IF, ISR) der einzelnen Schulen:
Grüze 1-4
Grüze 5-7
Stägenbuck
SONDERPÄDAGOGISCHE MASSNAHMENNicht immer verläuft die Schulkarriere aller Schülerinnen und Schüler geradlinig und reibungslos. Probleme im schulischen oder persönlichen Umfeld verlangen oft nach individuellen Lösungen.
Lösungsansätze werden aufgrund eines schulischen Standortgespräches den Schulleitungen beantragt und durch diese beschlossen.
IF- und ISR-Unterricht Massnahmen für Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend eine spezielle Unterstützung benötigen. Der IF-, resp. ISR- Unterricht wird durch die Schulleitung aufgrund eines Antrages der Klassenlehrperson oder der Eltern bestimmt. Dem Antrag liegt immer ein Standortgespräch zugrunde, welches zwischen der Klassenlehrperson und den Eltern, teilweise auch im Dabeisein eines Heilpädagogen, stattfindet. ISR-Unterricht wird aufgrund einer schulpsychologischen Abklärung und auf Antrag des Schulpsychologischen Dienstes eingeleitet.
Weitere Informationen zum IF- und ISR-Unterricht erhalten Sie unter Besondere Förderung (IF, ISR) der einzelnen Schulen:
Grüze 1-4
Grüze 5-7
Stägenbuck STANDORTE SCHULEN
Die drei Schuleinheiten der Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach befinden sich an zwei Standorten: Campus Grüze (Grüze 1-4 und Grüze 5+7) und den Campus Stägenbuck. Hier finden Sie die Lagepläne und Kontaktdaten.
STRAFEN (S. AUCH DISZIPLINARMASSNAHMEN)Es ist den Lehrkräften der Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach bewusst, dass Jugendliche Grenzen brauchen, ausloten und manchmal bewusst oder unbewusst überschreiten. Wir streben dabei einen möglichst konstruktiven Umgang mit Strafen und unangemessenem Verhalten unserer SchülerInnen an. Wenn Eltern mit der Schule zusammenarbeiten, führt das zu den besten Resultaten in der Erziehung.
Folgende Punkte leiten uns im Umgang mit Fehlverhalten von Jugendlichen:
- Strafen und logische Konsequenzen erfolgen möglichst unmittelbar und haben einen Zusammenhang mit dem Fehlverhalten oder der Regelübertretung.
- Wir unterstützen die Jugendlichen, damit sie die Regeln beim nächsten Mal einhalten können. (Was braucht der Jugendliche um sich beim nächsten Mal angemessen zu verhalten?)
- Wir sind uns bewusst, dass unsere Strafen auch Auswirkungen auf die MitschülerInnen haben.
- Wir strafen konsequent, weil unvorhersehbares Verhalten der Erziehungspersonen es den Jugendlichen schwer macht zu lernen, was von ihnen erwartet wird.
- Wir gehen jedoch bewusst mit der Tatsache um, dass nicht alle SchülerInnen die gleichen Defizite haben und deshalb unterschiedliche soziale und arbeitstechnische Fähigkeiten erlernen müssen. Nicht immer können alle SchülerInnen gleich behandelt (bestraft) werden. Dies kommunizieren wir den SchülerInnen und den Eltern.
- Wir strafen bewusst und reflektiert.
- Wir drohen keine Strafen an, die wir nicht ausführen.
- Jugendliche sollen möglichst rasch nach einer Regelübertretung die Möglichkeit erhalten, sich in einer ähnlichen Situation angemessen zu verhalten, um dies zu üben, damit das positive Verhalten gelobt werden kann.
STUNDENPLANUnzählige Faktoren beeinflussen die Stundenplangestaltung:
- Klassengrösse
- Pensen der Lehrpersonen
- von den SchülerInnen gewähltes Wahlfachangebot
- Freifächer und Förderkurse
- Raumangebot
- Verfügbarkeit der Sport-/Turnhalle und anderer Spezialräume
- Verteilung von Morgen- und Nachmittagslektionen, kopflastige und hand- werkliche Fächer
-
Aus diesen Gründen können „Unschönheiten“ in einzelnen Stundenpänen nicht immer vermieden werden. Priorität bei der Erstellung haben ausgewogene SchülerInnenstundenpläne. Sie finden die aktuellen Klassenstundenpläne in der Escola App. |
U | UEBERTRITTSVERFAHRENNach der 6. Klasse verlässt Ihr Kind die Primarschule und wechselt entweder in die Sekundarschule (Volksschule) oder ans Gymnasium. Dieser wichtige Schritt in der Schulkarriere Ihres Kindes wird in der 6. Primarklasse sorgfältig vorbereitet und gemeinsam mit den zu ständigen Lehrpersonen geplant und entschieden. Unten finden Sie einen möglichen Ablauf des Verfahrens. Für die konkreten Daten bzw. den genauen Ablauf kontaktieren Sie bitte die Primarschule Ihres Kindes.
Möglicher zeitlicher Ablauf des Übertrittverfahrens
1. Im ersten oder zweiten Quartal der 6. Klasse der Primarschule
Die Schule informiert die Eltern über die Organisation der Sekundarschule sowie die einzelnen Abteilungen und Anforderungsstufen. Sie weist auf Informationsabende der Gymnasien hin. Diese Übertrittselternabende finden in Dübendorf und Schwerzenbach jeweil im November statt. Dort stellt die Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach die Anforderungen der drei Abteilungen Sek A, Sek B und Sek C genauer vor. Die Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach informiert dabei die Eltern auch über die Organisation der Schule, über Umstufungen zwischen den drei Abteilungen und den Schulbetrieb in der Sekundarschule von Dübendorf.
2. Mitte Februar
Die Klassenlehrperson führt mit den Eltern ein Standortgespräch über die zukünftige Schullaufbahn Ihres Kindes.
3. bis spätestens Ende März
Die Eltern erhalten die Übertritts- / Zuteilungsempfehlung der Klassenlehrperson und besprechen diese mit ihr in Anwesenheit des betroffenen Kindes. Wenn sich alle einig sind, gilt die Einteilung/Zuteilung in die Sekundarschule. Sie wird auf dem Korrespondenzweg offiziell mitgeteilt.
4. bis spätestens im April
Bei Uneinigkeit findet ein zweites Elterngespräch mit der Klassenlehrperson, einem Mitglied der Schulleitung und einer Lehrperson der Sekundarschule statt. Bei Einigkeit gilt die Einteilung/Zuteilung in die Sekundarschule. Sie wird auf dem Korrespondenzweg offiziell mitgeteilt. Bei Uneinigkeit werden die Akten zur definitiven Entscheidung an die Schulpflege der Sekundarschule weitergeleitet.
5. bis spätestens Juni
Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs erfolgt der Entscheid der Schulpflege über die Zuteilung. Gegen diesen Entscheid können Eltern einen Rekurs einlegen
Wer kann Eltern Auskunft geben?
Kontaktieren Sie als Eltern immer zuerst die Lehrperson Ihres Kindes. |
W | WAHLFÄCHERDie Schülerinnen und Schüler der künftigen dritten Sekundarschule haben die Möglichkeit ihre Lektionentafel im Wahlfachsystem mitzugestalten. Die SchülerInnen der zweiten Klassen werden über die Wahlbedingungen und -möglichkeiten schriftlich informiert und erhalten eine Beschreibung der Wahlfächer und ein Anmeldeformular. Wir bitten die Eltern, diese Unterlagen mit Ihrem Kind zu studieren und zu besprechen. Selbstverständlich sind auch die Klassenlehrkräfte gerne bereit, die Schülerinnen und Schüler beim Zusammenstellen ihrer Wahlfachpensen zu beraten. Einige Berufe verlangen die Wahl von gewissen Wahlfächern.
Wahlkriterien für Wahlfächer:
Echte Kriterien
- später geplante Ausbildung:
- Berufsschule
- Mittelschule
- Spezielle Anforderungen im Beruf
- Freude und Interesse am Unterrichts-
inhalt
- Belastbarkeit und Wochenstundenzahl
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- Zweifelhafte Kriterien
- Wahl wegen MitschülerInnen
- Wahl wegen Lehrperson
- Fächer ohne Aufgaben
- wenig arbeitsintensive Fächer
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