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Umstufungen / Abteilungswechsel

Übersicht

An der dreiteiligen Sekundarschule wird in drei unterschiedlichen Niveaus unterrichtet. Die Einstufung in eine der Sekundarschul-Abteilungen A, B oder C erfolgt durch die Primarlehrperson, die Umstufung innerhalb der Sekundarschule durch die Sekundarlehrperson oder auf Antrag der Eltern. Finden Eltern, Lehrperson und Schulleitung keine Einigung, entscheidet die Schulpflege über die Zuteilung.

Für einen Wechsel innerhalb der Sekundarschule auf einen der vorgesehenen Termine (1. Sek: Ende November, Mitte April und Ende Schuljahr, 2. und 3. Sek: jeweils zum Zeugnistermin) ist eine Gesamtbeurteilung der Schülerinnen und Schüler vorgeschrieben.(VSV §40 Abs. 1-4)

Diese Gesamtbeurteilung setzt sich zusammen aus:

  • der lernzielbezogenen Beurteilung in allen Unterrichtsbereichen (Fächern)
  • der Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens
  • der formativen Beurteilung
  • der prognostischen Beurteilung

 

Umstufungskriterien

Eine Umstufung erfolgt aufgrund einer Beurteilung der Kernfächer (Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik (inkl. Geometrie), Geografie, Geschichte und Naturkunde), unter Einbezug der Fachlehrpersonen und unter Berücksichtigung der prognostischen Beurteilung. Die Beurteilungskriterien basieren auf dem Lehrplan und sind für alle Lehrpersonen verbindlich. Es sollen soweit relevant auch die Meinungen der Fachlehrpersonen eingeholt werden.

 

Aufstufung

Schülerinnen und Schüler, die in den Kernfächern unter Berücksichtigung ihres Lern- und Arbeitsverhaltens sehr gute Leistungen (Notenschnitt deutlich über 5) erbringen und eine günstige prognostische Beurteilung haben, können aufgestuft werden.

 

Abstufung

Schülerinnen und Schüler, die in den Kernfächern unter Berücksichtigung ihres Lern- und Arbeitsverhaltens die Lernziele nicht erreichen und ungenügende Leistungen erbringen (Notenschnitt unter 4)und eine ungünstige prognostische Beurteilung haben, werden abgestuft.

 

Repetition

Die Klassen der Sekundarstufe können nur wiederholt werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen und diesen nicht durch die Wahl der Abteilung (Sek A, B, C) Rechnung getragen werden kann.(VSV §37, Abs. 2) Das letzte Jahr kann bei sehr guten Leistungen (Notenschnitt klar über 5) und auf Empfehlung der Lehrperson in der nächst höheren Stufe repetiert werden. Es besteht kein Anspruch auf eine solche Repetition mit Aufstufung.

 

Schnuppern

Pro Schuleinheit sind vor jedem Umstufungstermin 2 Wochen als Schnpperwochen definiert. SchülerInnen, die durch konstante, sehr gute Leistungen (Noten deutlich über 5) auffallen können in der nächste höheren Stufe schnuppern. Das Ziel der Schnupperwochen ist:

SchülerIn und die Lehrperson der höheren Stufe schätzen ein, ob die Schülerin oder der Schüler sich in der neuen Stufe mit dem Tempo und der Arbeitsweise zurechtfindet. Dabei arbeitet die/der SchülerIn in der Klasse mit, inklusive der Prüfungen. Die Lehrperson der Schnupperklasse und die Klassenlehrperson führen mit der/dem SchülerIn ein Abschlussgespräch und besprechen, wie es weiter gehen soll. Die Klassenlehrperson bespricht mit den Eltern die nächsten Schritte und leitet die allenfalls nötigen Schritte ein.


Termine Schuljahr 2024/25

Umstufungen in der 1. Klasse der Sekundarschule (drei Termine):

Ende November / Anfang Dezember 2024 (Wechsel per: Mo, 02.12.2024):

  • bis Fr, 01.11.2024: Endtermin für Elterngespräche betreffend Umstufung 

Mitte April 2025 (Wechsel per: Mo, 14.04.2025)

  • bis Fr, 07.03.2025: Endtermin für Elterngespräche betreffend Umstufung 

Ende Schuljahr 2024/25 (Wechsel per Mo, 18.08.2025)

  • bis Fr, 20.06.2025: Endtermin für Elterngespräche betreffend Umstufung 

 

Umstufungen in der 2 und 3. Klasse der Sekundarschule (zwei Termine):

Ende Januar / Anfang Februar 2025 (Wechsel per: Mo, 03.02.2025)

  • bis Do 12.12.2024: : Endtermin für Elterngespräche betreffend Umstufung

Ende Schuljahr 2024/25 (Wechsel per Mo, 18.08.2025)

  • bis Fr, 20.06.2025: Endtermin für Elterngespräche betreffend Umstufung