Dispensationen *
Die Eltern sind gemäss § 66 Volksschulverordnung für den regelmässigen Schulbesuch ihres Kindes verantwortlich. Eltern melden gemäss § 28 Volksschulverordnung jedes Fernbleiben vom Unterricht (auch fakultative Stunden und Kurse) der Klassenlehrperson vor der Absenz inkl. einer Begründung.
Für ein voraussehbares Schulversäumnis füllen Eltern rechtzeitig (mindestens drei Wochen im Voraus) das Gesuch unten aus. Die Schulleitung kann in begründeten Fällen einen Urlaub von max. fünf Tagen prüfen. Längere Gesuche werden von der Leitung Bildung geprüft. Das Gesetz verpflichtet Schulen bei der Bewilligung von Urlauben zu grosser Zurückhaltung.
Dispensation zu Erholungszwecken, sowie das Fernbleiben vom Sportunterricht werden nur aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses bewilligt.
*(ohne Jokertage, s. A-Z. Jokertage können via Escola App gemeldet werden.)
Formular Dispensation
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