Die Sekundarschule vermietet diverse Räumlichkeiten an Privatpersonen und Vereine.
Auskünfte erteilt die Schulverwaltung Tel. 043 / 355 22 44 (vormittags)
Liebe Eltern
Um die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns als Schule zu erleichtern, stellen wir Ihnen wichtige und hilfreiche Informationen über unsere Schule in diesem A-Z zur Verfügung. So können Sie bei offenen Fragen zu einem der aufgeführten Punkte jederzeit nachlesen, wie Sie vorgehen können oder welche Haltung wir als Schule zu bestimmten Themen haben. Wir sind der Meinung, dass gut informierte Eltern im Erziehungsalltag gestärkt auftreten können. Das wünschen wir Ihnen und uns und hoffen, dass Sie viel Interessantes von A-Z finden können. Weitere Informationen, die sich auf ein Schulhaus oder eine spezielle Klasse beziehen, finden zu Sie nach dem Eltern-Login auf dem Pinboard in der Escola App. Für andere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
A | ABSENZEN LEHRPERSONEN Wir legen als leistungsorientierte Schule Wert darauf, dass möglichst wenig Schulausfälle entstehen. Die Lehrpersonen sind bemüht, bei Ausfällen wenn möglich eine Stellvertretung zu suchen oder die SchülerInnen in der Schule zu beschäftigen. Wo dies nicht möglich ist, können Lektionen am Nachmittag unter Umständen ausfallen (nach schriftlicher Information der Eltern via Escola). Die SchülerInnen begeben sich in diesen Fällen nach Hause oder arbeiten ruhig an einem Ort im Schulhaus. Die SchülerInnen können immer an etwas arbeiten (Hausaufgaben machen, auf Prüfungen lernen, Wörter einer Fremdsprache lernen, Stoff repetieren, Theorie oder Grammatik lernen, Texte abschreiben etc.). Eine andere Möglichkeit ist die Arbeit in einer zugeteilten Klasse. Es kann in seltenen Ausnahmefällen auch vorkommen, dass die Lektionen am Morgen ausfallen. Die Schüler/innen werden dann je nach Wunsch der Eltern in der Schule betreut oder arbeiten zu Hause. ABSENZEN SCHÜLER/INNEN Falls ein Lernender oder eine Lernende erkrankt ist oder aus anderen zwingenden Gründen den Unterricht nicht besuchen kann, melden die Eltern dies der Klassenlehrperson möglichst frühzeitig, spätestens jedoch vor Unterrichtsbeginn direkt via Escola. Die Verantwortung für das Aufarbeiten des verpassten Stoffes liegt bei den SchülerInnen.
Gemäss Beschluss des Bildungsrates werden die Absenzen der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe in die Zeugnisse eingetragen.
Eintrag Absenzen von halben Tagen Das Zeugnisreglement sieht vor, dass versäumte Halbtage im Zeugnis eingetragen werden. Als Halbtag wird die Mehrheit der Unterrichtslektionen an einem Vormittag bzw. an einem Nachmittag bezeichnet.
Entschuldigte Absenzen Als entschuldigt gelten beispielsweise:
Unentschuldigte Absenzen Sind Absenzen nicht begründet oder werden sie nicht ordnungsgemäss den Schulverantwortlichen bekannt gegeben, oder beruhen sie nicht auf einer Dispensation, gelten sie als unentschuldigt.
Verpasste Prüfungen werden in der Regel am Mittwochnachmittag nachgeholt, damit die SchülerInnen nicht noch mehr Stoff verpassen. ANSPRECHPARTNER Ansprechpartner für die Eltern sind die Klassenlehrpersonen. Bei Fragen oder Problemen, welche die Eltern mit den Ansprechpartnern nicht lösen können, steht die Schulleitung zur Verfügung. Wird mit der Schulleitung keine Einigung erzielt, kann die Leitung Bildung beigezogen werden. ARZTBESUCHE Wir bitten die Eltern wenn immer möglich, Arztbesuche ausserhalb der Unterrichtszeit anzusetzen. So verpassen die SchülerInnen keinen Stoff und lernen, dass sie sich in gewissen Fällen mit gegebenen Strukturen arrangieren müssen. AUFGABENSTUNDE / LEARNING-CENTER Wir bieten in den Schulen Grüze und Stägenbuck einen „Ufzgi-Club“ (Aufgabenstunde) bzw. ein Learning-Center an. Die Schülerinnen und Schüler können in einem ruhigen Umfeld ihre Aufgaben erledigen, es handelt sich dabei aber nicht um eine Nachhilfestunde.
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter Aufgabenstunde/Learning-Center | |||||||||||||||||||||||||||||||||
B | BERUFSINFORMATIONSZENTRUM Im Berufsinformationsszentrum (BiZ) in Uster können sich die Schülerinnen und Schüler umfassend mit der Thematik Berufswahl befassen. Das BiZ wird in der Regel auch im Klassenverband besucht.
Weitere Informationen finden Sie unter Berufsinformationszentrum BERUFSVORBEREITUNGSJAHR (10. SCHULJAHR) Der Besuch eines Berufsvorbereitungsjahrs (10. Schuljahr) soll nicht als grundsätzlich gegebene Anschlusslösung ins Auge gefasst werden, kann aber – aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen und internen Regeln der Sekundarschule – beschlossen werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler trotz intensiver Auseinandersetzung mit der Berufswahlfindung und entsprechendem Leistungsnachweis sowie aufgrund individueller Bildungsdefizite noch nicht fähig ist, eine Lehrstelle anzutreten.
Mehr Infos finden Sie hier unter Berufsvorbereitungsjahr-BVJ-Pflegebeschluss-vom-28.03.2017-inkl.-Beiblatt
BERUFSWAHL Die Sekundarschule Dübendorf Schwerzenbach leistet einen wichtigen Beitrag zur Berufswahl und unterstützt die SchülerInnen in dieser teilweise auch schwierigen Phase. Themen wie Persönlichkeitsentwicklung auf dem Weg zur „Berufswahlreife“ oder wie man sich auf eine Berufserkundung, eine Schnupperlehre, ein Bewerbungsgespräch etc. vorbereitet, sind Themen, die in der Schule behandelt werden. Wir halten uns dabei an den offiziellen Berufswahlfahrplan. Die Hauptverantwortung für die Berufswahl liegt bei den Eltern. Sie spielen während der Berufswahl eine weitere wichtige Rolle. Die wirtschaftliche Entwicklung in den letzten Jahren ist so verlaufen, dass bereits während der Lehrstellensuche der volle Druck des Arbeitsmarktes spürbar wird. Panik ist keine gute Taktik, Zuwarten auch nicht. Als Eltern werden Sie während der Berufswahlzeit Ihres Kindes in verschiedene Rollen schlüpfen müssen: Einmal sind Sie Motivator/in, einmal Antreiber/in, einmal Tröster/in, einmal Begleiter/in, einmal Trainer/in und einmal Vertraute/r. Bitte bedenken Sie, dass junge Menschen, die bei der Lehrstellensuche Dutzende von Absagen erhalten, mit der Zeit verunsichert sind. Tipps für Eltern siehe auch http://berufsberatung.ch BLOCKZEITEN Die Schulleitungen sind bemüht, bei Ausfällen von Lehrpersonen jeweils optimale Lösungen zu finden und die Auswirkungen auf die Schülerinnen und Schüler so gering wie möglich zu halten. Grundsätzlich gilt: „Schule findet statt“. In letzter Zeit hat sich aber gezeigt, dass wegen des akuten Lehrermangels manchmal keine Lehrpersonen für Stellvertretungen bzw. interne Lösungen gefunden werden konnten. Als letzte Massnahme sehen wir uns daher gezwungen SchülerInnen dann nach Hause zu schicken, wenn sie nicht beschäftigt oder betreut werden können. Damit die Blockzeiten trotzdem eingehalten werden, können Eltern verlangen, dass ihr Kind in der Schule arbeiten kann, wenn zum Beispiel eine Lehrperson krank ist und keine Stellvertretung gefunden werden konnte. Das gleiche gilt für allfällige Zwischenstunden im Morgenstundenplan. Die SchülerInnen wird dann in der Schule selbstständig in einer anderen Klasse oder in einem Gruppenraum arbeiten können. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
D | DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE (DAZ) Schülerinnen und Schüler welche nicht deutscher Muttersprache sind, erhalten zusätzlichen Unterricht im Fach Deutsch. Dies entweder im Einzel- oder im Gruppenunterricht. Der Bedarf an DaZ-Unterricht wird mittels einer Sprachstandserhebung festgelegt und die Fortschritte werden regelmässig überprüft. DISPENSATIONEN Dispensation aus religiösen GründenSchülerinnen und Schüler werden an hohen Festtagen ihrer Religion vom Unterricht dispensiert. Die Eltern informieren die Klassenlehrperson vorgängig – nach Möglichkeit schriftlich – über den oder die Feiertage. Absenzen und DispensationenDie Eltern sind gemäss § 66 Volksschulverordnung für den regelmässigen Schulbesuch ihres Kindes verantwortlich und haben gemäss § 28 Volksschulverordnung jedes Fernbleiben vom Unterricht (auch fakultative Stunden und Kurse) der Klassenlehrperson unverzüglich zu melden und zu begründen. Der Bezug von Jokertagen muss rechtzeitig gemeldet werden (siehe Rubrik Jokertage). Für ein voraussehbares Schulversäumnis ist rechtzeitig (mindestens vier Wochen im Voraus) um Dispensation nachzusuchen. Die Schulleitung kann in begründeten Fällen einen Urlaub von max. 2 Tagen bewilligen. Für einen längeren Urlaub ist der Schulpflege ein schriftliches Gesuch einzureichen. Das Gesetz verpflichtet Schulbehörden und Lehrpersonen bei der Bewilligung von Urlauben zu grosser Zurückhaltung. Dispensation zu Erholungszwecken, sowie das Fernbleiben vom Sportunterricht werden nur aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses bewilligt. DISZIPLINARMASSNAHMEN (SIEHE AUCH STRAFEN) Im Volksschulgesetz und in der Volksschulverordnung des Kantons Zürich sind die Massnahmen aufgelistet, die von der Lehrperson respektive der Schulleitung eingesetzt werden können. Die Eltern werden informiert, wenn ein Kind länger als im Stundenplan vorgesehen in der Schule bleiben muss. SchülerInnen, die Hausaufgaben nicht in Ordnung oder andere Arbeiten nicht beendet haben oder sonstigen Nachholbedarf haben, werden zum Beispiel an einem Mittwochnachmittag aufgeboten, damit sie ohne „Altlasten“ möglichst rasch den neuen Stoff anpacken können. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
E | ESCOLA / ELTERNINFORMATION Die Elterninformation erfolgt via die App Escola. Es steht der Messenger und das Pinboard zur Verfügung. Die Daten sind in der Agenda auf der Homepage (Schulhausdaten) bzw. im internen Bereich (Klassendaten) zur Verfügung. Anleitungen für Escola finden Sie auf unserem Youtube Kanal: Video-Tutorials (Playlist Escola):
In der Tabelle unten finden Sie detaillierte Angaben über die verschiedenen Kommunkkations-Kanäle.
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F | FERIENLAGER Wintersportlager In der Regel werden während den Sportferien Schneesportlager durchgeführt. Die Schüler/innen werden im Herbst (in der Regel nach den Herbstferien) über die Durchführung der Lager informiert. FUNDGEGENSTÄNDE Es kann vorkommen, dass Schüler Gegenstände in den Schulgebäuden oder auf dem Schulgelände liegen lassen oder vergessen.
Jeder Gegenstand, der während oder nach der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände zurückgelassen wird, wird vom Hauswart eingesammelt. Abhängig von der jeweiligen Schuleinheit existiert eine Fundgrube, eine Fund-Vitrine, ein Fundwagen oder Ähnliches.
Schüler und deren Eltern können die verlorenen (Wert-)Gegenstände beim Hauswart abholen. Eine vorherige Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon kann erforderlich sein.
Auf diese Weise könnten längst verloren geglaubte Gegenstände Ihres Kindes, wie Jacken oder Turntaschen, wieder auftauchen. Auch "gestohlene" Handys, Uhren, Hausschlüssel, Mützen, Handschuhe oder Lunchboxen fanden auf diese Weise den Weg zu ihrer Besitzerin oder ihrem Besitzer.
Gegenstände, die länger als ein Jahr nicht abgeholt wurden, werden jeweils in den darauf folgenden Sommerferien entsorgt oder gespendet. (Die Aufbewahrungsfrist ist damit mindestens viermal so lange wie die Frist gemäss Verordnung über die Personenbeförderung Art. 77, 4 "Nachdem das Unternehmen die Fundsache drei Monate aufbewahrt hat, kann es sie versteigern.") | |||||||||||||||||||||||||||||||||
G | GESAMTBEURTEILUNG Gesamtbeurteilung Gemäss den Promotionsbestimmungen des Volksschulgesetzes werden alle Schullaufbahnentscheide auf Grund einer Gesamtbeurteilung (s. unten) getroffen. Grundlage für die Gesamtbeurteilung bilden die Schulleistungen. Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (VSG §32 Abs. 3) und die Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV §33 Abs. 1-3) regeln die Details zur Gesamtbeurteilung.
Gesamtbeurteilungen beruhen auf den Schulleistungen (summative Beurteilung in Form von Lernkontrollen und Beobachtungen) und berücksichtigen die formative (Lernfortschritte) und die prognostische Beurteilung. Es werden auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten und die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Die Beurteilungen der Fachlehrpersonen werden eingeholt, wenn sie für den zu fällenden Entscheid massgebend sind. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
I | INSTAGRAM Auf unserer offiziellen Instagram-Seite, die zur Zeit noch im Aufbau ist (https://www.instagram.com/sek.ds) teilen wir regelmässig Einblicke in unseren Schulalltag, berichten über besondere Ereignisse und halten Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden. Unsere Instagram-Seite dient als Plattform, um die lebendige Gemeinschaft und das vielfältige Schulleben der Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach zu präsentieren. Sie bietet einen Einblick in den Schulalltag. Entdecken Sie die Vielfalt unserer Aktivitäten, Projekte und Veranstaltungen und werden Sie Teil unserer Online-Community. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Interaktionen auf unserer Instagram-Seite. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
J | JOKERTAGE
Rechtliches für den Bezug der Jokertage: § 30 Volksschulverordnung (VSV)
Weitere Regelungen der Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach
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K | KLASSENLAGER Es besteht für die Lehrpersonen in der Sekundarschule die Möglichkeit mit ihrer Klasse ein Lager durchzuführen. Eine Woche lang an einem anderen Ort der Schweiz sich weiterbilden und dabei mit Kameradinnen und Kameraden die Gemeinschaft pflegen können, ist für die meisten Schülerinnen und Schüler ein unvergessliches Erlebnis, auch wenn Klassenlager keine Ferienlager sind. Reise, Unterkunft und Exkursionen werden von der Schule bezahlt; der Elternbeitrag an die Verpflegung beträgt Fr. 22.– pro Tag. KLASSENZUTEILUNGEN Die Klassenzuteilungen werden von der Schulleitung unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien vorgenommen (Klassengrössen, Wohnort, Verteilung von Mädchen und Knaben, gewählte Freifächer, Leistung, Geschwister etc.). KOOPERATIONSSCHULE 2.0 PHZH Die Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach erfüllt eine wichtige Aufgabe in der Ausbildung von künftigen Lehrpersonen. Wir sind seit vielen Jahren eine Kooperationsschule und bieten so Studierenden der PHZH die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen in der Praxis zu machen.
Die berufspraktische Ausbildung ist Kernelement des Studiums von angehenden Lehrpersonen. Sie macht rund einen Drittel der Studienzeit aus. Ab den ersten Studienwochen erhalten Studierende Einblicke in den Berufsalltag an Volksschulen im Kanton Zürich und übernehmen im Verlauf des Studiums immer mehr Verantwortung bei der Gestaltung des Unterrichts. Die PH Zürich und das Schulfeld verfolgen somit ein gemeinsames Ziel. Sie wollen Lehrpersonen ausbilden, die im komplexen System «Schule» resilient und kompetent sind, und mit Freude den vielfältigen Aufgaben des Berufes nachkommen.
Um die Zusammenarbeit in Zukunft zu stärken und Synergien besser zu nutzen, hat die PH Zürich im Dialog mit den Schulen ein neues, einheitliches Modell geschaffen, das Modell Kooperationsschule 2.0.
Die Organisation der berufspraktischen Ausbildung in der Kooperationsschule 2.0 vertieft inhaltliche Bezüge in kontinuierlichen Lernbeziehungen zwischen dem Schulfeld und der PH Zürich. Die Kompetenzen der zukünftigen Lehrpersonen werden gemeinsam gefördert. Die Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach engagiert sich somit direkt in der Förderung des Nachwuchses. Die Kooperationsschulen 2.0 bieten zudem attraktive Möglichkeiten zur Unterrichtsentwicklung und Perspektiven für engagierte erfahrene Lehrpersonen. An der Kooperationsschule Dübendorf nimmt Michael von Orelli die Funktion des Praxisdozenten wahr. Mail: michael.vonorelli@sek-ds.ch
Ausführliche Informationen zum Projekt «Kooperationsschule 2.0» finden Sie auf der Website der PH Zürich.
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L | LIFT-PROJEKT LIFT "Leistungsfähig durch individuelle Förderung und praktische Tätigkeit"
Der Sprung von der Schule in die Arbeitswelt ist für viele riesig. LIFT hat zum Ziel, Jugendliche ab dem zweiten Halbjahr der 1. Sekundarschule zu begleiten und ihnen den späteren Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern.
Ausführliche Informationen finden Sie unter Lift-Projekt | |||||||||||||||||||||||||||||||||
M | MIETE VON SCHULRÄUMEN Die Sekundarschule vermietet diverse Räumlichkeiten an Privatpersonen und Vereine. Auskünfte erteilt die Schulverwaltung Tel. 043 / 355 22 44 (vormittags)
MITTAGSTSICH / TAGESSTRUKTUREN In der Schule Grüze (Schulhaus Grüze 1, Neuhausstrasse 23) wird ein am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag ein Mittagstisch geführt. Für diesen Mittagstisch können auch Schüler/innen der Schule Stägenbuck angemeldet werden.
Mehr Infos finden Sie hier unter Mittagstisch / Tagesstrukturen
MITTELSCHUL-VORBEREITUNG (ZAP) Für Schülerinnen und Schüler der 2. und 3. Sekundarklassen A bieten wir zwischen November und März einen Gymi-Vorbereitungskurs an.
Mehr Infos finden Sie hier unter Mittelschul-Vorbereitung (ZAP) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
S | SCHULARZT Ärztliche Abschlussuntersuchung
Die Volksschulverordnung § 17 und § 18 schreibt eine Abschlussuntersuchung für Schüler/innen im Alter der 3. Sekundarstufe vor. Die Abschlussuntersuchung umfasst Grösse, Gewicht, Seh- und Hörvermögen sowie die Kontrolle des Impfstatus.
Die Eltern sind verpflichtet, die Untersuchung durchführen zu lassen und können wählen, ob sie ihr Kind durch eine Ärztin/einen Arzt ihrer Wahl oder durch den Schularzt untersuchen lassen wollen.
Die Untersuchung beim Schularzt ist kostenlos (§ 17c. Abs. 2, Volksschulverordnung). Sollte bei diesem Arztbesuch über die festgelegten schulärztlichen Untersuchungen hinaus ärztliche Leistungen erbracht werden, gehen diese zu Lasten der Eltern.
Die Kosten für die Untersuchung bei einem/einer Privatarzt/-ärztin werden von der Sekundarschule nicht übernommen (§ 17c. Abs. 3, Volksschulverordnung). Der/die Privatarzt/-ärztin bestätigt der Sekundarschule die Durchführung der Untersuchung mit (§ 17b. Abs. 3, Volksschulverordnung).
Die Eltern werden jeweils Anfang Kalenderjahr mittels Schreiben über das Vorgehen informiert. Die Abschlussuntersuchungen werden von unserem Schularzt durchgeführt:
Herr Dr. med. A. Hüper
HPV-Impfung
Humane Papillomaviren (HPV) werden sexuell übertragen und sind verantwortlich für die Entstehung verschiedener Krebserkrankungen im Genital- sowie Hals-Rachenbereich, insbesondere Gebärmutterhalskrebs. Eine Impfung kann vor der Infektion mit wichtigen Virentypen schützen. Der Nutzen der Impfung ist am grössten, wenn sie vor den ersten sexuellen Erfahrungen abgeschlossen ist. Das BAG und die EKIF empfehlen die HPV-Impfung daher allen Jugendlichen im Alter von 11 bis 14 Jahren. Die Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach bietet allen Mädchen und Jungen in der 1. Sekundarschulklasse die kostenlose Impfung durch unseren Schularzt an. Die Eltern erhalten die entsprechenden Informationen dazu anfangs Schuljahr. SCHULEIN- UND SCHULAUSTRITT Eintritt in die Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach:
Austritt aus der Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach:
Änderung der Personalien:
Auswärtige Schulung:
SCHÜLERTRANSPORTKOSTEN Die Kosten für Bus- und Zugabonnemente der Schülerinnen und Schüler werden unter bestimmten Bedingungen rückerstattet:
Wohnort/Wohnadresse
Besuch Kantonsschulen und Privatschulen
Folgende Abonnemente werden ENDE des Schuljahres rückvergütet: Vorgehen:
SCHULPSYCHOLOGISCHER DIENST (SPD) Der Schulpsychologische Dienst Dübendorf ist für die Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach zuständig. Die kinder- und jugendpsychologische Fachstelle führt Abklärungen durch und berät Eltern, Jugendliche, Lehrpersonen und Schulleitungen bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten sowie bei psychischen Problemen von Schülerinnen und Schülern insbesondere der Volksschule. Für Beratungen können Sie sich direkt an den SPD wenden. Für eine allfällige Abklärung kontaktieren Sie die Klassenlehrperson. SCHULSOZIALARBEIT (SSA) Schulsozialarbeit (SSA)Die Schulsozialarbeit berät und unterstützt Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Schulleitungen, Eltern und Erziehungsberechtigte in ihrem Alltag. Sie ist niederschwellig tätig. Die Beratungen beruhen auf Freiwilligkeit. Die Schulsozialarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht. Die Sprechstunden sind in den Schulen angeschlagen. Mehr und Kontakt SCHULZAHNKLINIK Einmal jährlich werden die Schüler/innen im Klassenverband vom Schulzahnarzt untersucht. Es erfolgt keine briefliche Information an die Eltern, da von der Schulzahnklinik jeweils die ganze Klasse aufgeboten wird.
Die Eltern von externen Schüler/innen werden schriftlich über den Besuch beim Schulzahnarzt informiert.
Schulzahnklinik SCHWÄNZEN Schule schwänzen Es kommt vor, dass Jugendliche die Schule schwänzen, wenn sie in die höheren Klassen kommen. Meistens wissen ihre Eltern nichts davon. Jugendliche, die die Schule schwänzen, tun in dieser Zeit oft Dinge, die weder ihre Eltern noch ihre LehrerInnen gut finden, wie herumhängen oder durch die Gegend ziehen. Mit diesem Merkblatt thematisiert die Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach diese Problematik und machen Vorschläge, die Ihnen als Eltern helfen könnten, zu verhindern, dass Ihr Kind die Schule schwänzt.
Das Wichtigste:
Vorbeugen
Verdacht
Schwänzen
Weshalb schwänzen Jugendliche die Schule?
Wie die Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach mit dem Fernbleiben von SchülerInnen umgeht?
Sprechen Sie mit Ihrem Kind über seinen Tag
Erklären Sie Ihrem Teenager, weshalb es wichtig ist, regelmässig am Unterricht teilzunehmen
Bringen Sie Ihren Teenager dazu, sich zur Teilnahme am Unterricht zu verpflichten
Seien Sie konsequent
SONDERPÄDAGOGIK (IF, ISR) Nicht immer verläuft die Schulkarriere aller Schülerinnen und Schüler geradlinig und reibungslos. Probleme im schulischen oder persönlichen Umfeld verlangen oft nach individuellen Lösungen.
Weitere Informationen zum IF- und ISR-Unterricht erhalten Sie unter Besondere Förderung (IF, ISR) der einzelnen Schulen:
SONDERPÄDAGOGISCHE MASSNAHMEN Nicht immer verläuft die Schulkarriere aller Schülerinnen und Schüler geradlinig und reibungslos. Probleme im schulischen oder persönlichen Umfeld verlangen oft nach individuellen Lösungen.
Lösungsansätze werden aufgrund eines schulischen Standortgespräches den Schulleitungen beantragt und durch diese beschlossen.
IF- und ISR-Unterricht
Weitere Informationen zum IF- und ISR-Unterricht erhalten Sie unter Besondere Förderung (IF, ISR) der einzelnen Schulen: STANDORTE SCHULEN SchulstandorteDie drei Schuleinheiten der Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach befinden sich an zwei Standorten: Campus Grüze (Grüze 1-4 und Grüze 5+7) und den Campus Stägenbuck. Hier finden Sie die Lagepläne und Kontaktdaten.
STRAFEN (S. AUCH DISZIPLINARMASSNAHMEN) Es ist den Lehrkräften der Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach bewusst, dass Jugendliche Grenzen brauchen, ausloten und manchmal bewusst oder unbewusst überschreiten. Wir streben dabei einen möglichst konstruktiven Umgang mit Strafen und unangemessenem Verhalten unserer SchülerInnen an. Wenn Eltern mit der Schule zusammenarbeiten, führt das zu den besten Resultaten in der Erziehung.
Folgende Punkte leiten uns im Umgang mit Fehlverhalten von Jugendlichen:
STUNDENPLAN Unzählige Faktoren beeinflussen die Stundenplangestaltung:
Aus diesen Gründen können „Unschönheiten“ in einzelnen Stundenpänen nicht immer vermieden werden. Priorität bei der Erstellung haben ausgewogene SchülerInnenstundenpläne. Sie finden die aktuellen Klassenstundenpläne in der Escola App. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
U | UEBERTRITTSVERFAHREN Nach der 6. Klasse verlässt Ihr Kind die Primarschule und wechselt entweder in die Sekundarschule (Volksschule) oder ans Gymnasium. Dieser wichtige Schritt in der Schulkarriere Ihres Kindes wird in der 6. Primarklasse sorgfältig vorbereitet und gemeinsam mit den zu ständigen Lehrpersonen geplant und entschieden. Unten finden Sie einen möglichen Ablauf des Verfahrens. Für die konkreten Daten bzw. den genauen Ablauf kontaktieren Sie bitte die Primarschule Ihres Kindes.
Möglicher zeitlicher Ablauf des Übertrittverfahrens
1. Im ersten oder zweiten Quartal der 6. Klasse der Primarschule Die Schule informiert die Eltern über die Organisation der Sekundarschule sowie die einzelnen Abteilungen und Anforderungsstufen. Sie weist auf Informationsabende der Gymnasien hin. Diese Übertrittselternabende finden in Dübendorf und Schwerzenbach jeweil im November statt. Dort stellt die Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach die Anforderungen der drei Abteilungen Sek A, Sek B und Sek C genauer vor. Die Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach informiert dabei die Eltern auch über die Organisation der Schule, über Umstufungen zwischen den drei Abteilungen und den Schulbetrieb in der Sekundarschule von Dübendorf.
2. Mitte Februar Die Klassenlehrperson führt mit den Eltern ein Standortgespräch über die zukünftige Schullaufbahn Ihres Kindes.
3. bis spätestens Ende März Die Eltern erhalten die Übertritts- / Zuteilungsempfehlung der Klassenlehrperson und besprechen diese mit ihr in Anwesenheit des betroffenen Kindes. Wenn sich alle einig sind, gilt die Einteilung/Zuteilung in die Sekundarschule. Sie wird auf dem Korrespondenzweg offiziell mitgeteilt.
4. bis spätestens im April Bei Uneinigkeit findet ein zweites Elterngespräch mit der Klassenlehrperson, einem Mitglied der Schulleitung und einer Lehrperson der Sekundarschule statt. Bei Einigkeit gilt die Einteilung/Zuteilung in die Sekundarschule. Sie wird auf dem Korrespondenzweg offiziell mitgeteilt. Bei Uneinigkeit werden die Akten zur definitiven Entscheidung an die Schulpflege der Sekundarschule weitergeleitet.
5. bis spätestens Juni Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs erfolgt der Entscheid der Schulpflege über die Zuteilung. Gegen diesen Entscheid können Eltern einen Rekurs einlegen
Wer kann Eltern Auskunft geben? Kontaktieren Sie als Eltern immer zuerst die Lehrperson Ihres Kindes. UMSTUFUNGEN / ABTEILUNGSWECHSEL Hier finden Sie die Voraussetzungen für ein Auf- oder Abstufung und den Terminplan. Link | |||||||||||||||||||||||||||||||||
W | WAHLFÄCHER Die Schülerinnen und Schüler der künftigen dritten Sekundarschule haben die Möglichkeit ihre Lektionentafel im Wahlfachsystem mitzugestalten. Die SchülerInnen der zweiten Klassen werden über die Wahlbedingungen und -möglichkeiten schriftlich informiert und erhalten eine Beschreibung der Wahlfächer und ein Anmeldeformular. Wir bitten die Eltern, diese Unterlagen mit Ihrem Kind zu studieren und zu besprechen. Selbstverständlich sind auch die Klassenlehrkräfte gerne bereit, die Schülerinnen und Schüler beim Zusammenstellen ihrer Wahlfachpensen zu beraten. Einige Berufe verlangen die Wahl von gewissen Wahlfächern.
Wahlkriterien für Wahlfächer:
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Y | YOUTUBE KANAL Auf dem Youtube Kanal der Sekundarschule Dübendorf-Schwerzenbach stellen wir in verschiedenen Playlists diverse Anleitungen zur Verüfung:
Anleitungen für die Escola-App Mathematik Erklärvideos (v.a. für Schüler/innen) Tipps und Tricks auf dem iPad (v.a. für Schüler/innen)
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